Aus- und Fortbildungen für den betrieblichen Sanitätsdienst
Die Ausbildung zum/zur Betriebssanitäter umfasst 96 Unterrichstunden und wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Unterteilt wird die Ausbildung zum/zur Betriebssanitäter:in in eine Grundausbildung über 64 UE einen Aufbaulehrgang über 32 UE. Die Fortbildung für ausgebildete Betriebssanitäter umfasst 16 UE.
Rechtliches
Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und Institutionen benötigen abhängig von Größe und Anzahl der Beschäftigten eine gewisse Anzahl an Betriebssanitäter. Auf Baustellen wird ein/eine Betriebssanitäter verpflichtend sobald dort 100 Versicherte arbeiten. In Betriebsstätten wird mindestens 1 Betriebssanitäter benötigt, wenn 1501 Versicherte anwesend sind. Kleinere Betriebe benötigen Betriebssanitäter je nach Art, Schwere und Anzahl der Unfälle im Betrieb.
Rechtsgrundlage bildet u.a. die DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention. Im vierten Kapitel (Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes) wird die Zahl und Ausbildung der Betriebssanitäter definiert
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