Ersthelfende im Betrieb
Ersthelfende in einem Betrieb sind diejenigen, die bei größeren oder kleineren Notfällen als Erste helfen. Ersthelfende sind beherzt eingestellt und bewahren in kritischen Situationen die nötige Ruhe. Ersthelfende werden mindestens alle 2 Jahre aus- oder fortgebildet.
Gefährdungen und Unfallrisiken im Betrieb als Richtgröße für die Anzahl an Ersthelfenden
In Thüringen gibt es laut Landesamt für Statistik knapp 7000 Unternehmen mit 10 - 49 Beschäftigten, 1655 Unternehmen mit 50 - 249 Beschäftigten und immerhin 320 Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten (Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik). Allen Betrieben ist gemein, dass zwischen 5 und 100% Ersthelfende vorhanden sein müssen. Selbst in den über 70.000 Thüringer Unternehmen mit 0 - 9 Beschäftigten müssen häufig Ersthelfende bereitstehen. Denn unabhängig von der Unternehmensgröße gilt, je höher das Risiko für Unfälle im Betrieb ist, desto mehr Ersthelfende sind erforderlich.
Rechtliches
Die Bestimmungen für Betriebe mit mehr als zwei Mitarbeitenden besagen, dass eine bestimmte Mindestanzahl als Ersthelfende ausgebildet sein muss. Sind mehr als zwei, aber weniger als 20 Versicherte anwesend, so sollte ein Ersthelfender anwesend sein. In Handels- und Verwaltungsbetrieben sollen bei mehr als 20 Versicherten 5 Prozent der Anwesenden ausgebildete Ersthelfende sein. Das bedeutet, das bei 50 Versicherten mindestens drei Ersthelfer erforderlich sind, bei 100 Versicherten, fünf usw. Für alle anderen Betriebe erhöht sich die geforderte Zahl an Ersthelfern auf 10 Prozent. Hier müssen also mindestens fünf von 50 Versicherten, bzw. zehn von 100 Versicherten über entsprechende Kompetenzen verfügen.
Aus- und Fortbildungen in Erster Hilfe dürfen nur von den in §26 Abs. 2, DGUV Vorschrift 1 eingetragenen ermächtigten Stellen durchgeführt werden. Die Kurszeit GmbH ist eine dieser ermächtigten Stellen.
Für Dein Unternehmen in Weimar und Umgebung fallen keine Kosten an. Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern übernommen. Du musst lediglich für eventuell entstandene Fahrtkosten oder eine Entgeltfortzahlung aufkommen.