Kurse für Brandschutzhelfende
Brandschutzhelfer:innen Sinne der DGUV Information 205 - 023
Unternehmen müssen eine ausreichende Anzahl der Beschäftigten als Brandschutzhelfer:innen benennen. Sofern keine konkrete Anzahl von Brandschutzhelfenden durch zuständige Behörden vorgegeben wurde, kann es hilfreich sein, die gleiche Anzahl an Brandschutzhelfer:innen zu benennen wie betriebliche Ersthelfende zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zu den betrieblichen Ersthelfenden müssen Brandschutzhelfende ihre Qualifizieurng jedoch in der Regel nur alle 3 bis 5 Jahre auffrischen. Auch die Dauer der Kurse ist deutlich kürzer.
Inhalte der Kurse zum/zur Brandschutzhelfer:in
- Funktion und Wirkungsweise von Feuerlöscheinrichtungen
- Gefahren durch Brände
- Verhalten im Brandfall
- Grundzüge des Brandschutzes
- Betriebliche Brandschutzorganisation
- Praxis: Umgang und Übung mit Feuerlöschern